Aufbewahrung & Löschung

Wie lange welche Daten bleiben, was automatisch verfällt, welche Daten aus gesetzlichen Gründen nicht gelöscht werden dürfen und wie Auskunfts-, Lösch- und Einschränkungsanträge ablaufen.

Übersicht der Fristen

Daten Aufbewahrung Grund
Kopplungscodes für Geräte ca. 10 Minuten Nur für den Registrierungsvorgang
Sitzungskontext ca. 2 Stunden Laufender Chat
Interaktionsprotokoll ca. 7 Tage Betrieb und Fehlersuche
Fehlerprotokoll ca. 30 Tage Störungsanalyse
Chatverläufe und Fälle Solange dein Mandant sie behält Support-Historie, dein Ermessen
Gerätedaten und Scans Bis zur Löschung des Geräts Betrieb
Abrechnungs- und Steuerdaten 7 Jahre Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht
Unveränderliches Audit-Log dauerhaft Rechtliche Pflichten, Rechtsverteidigung

Kurzlebige Daten verfallen automatisch, dafür ist kein Handeln nötig.

Was Löschung eines Geräts bedeutet

Wird ein Gerät gelöscht, verschwinden die daran hängenden Datensätze mit: Scan-Daten, abgeleitete Werte wie Software-Hashes, Gerätekennungen. Chatverläufe bleiben als Support-Historie erhalten, sofern du sie nicht ebenfalls entfernst.

Zwei Grenzen des Löschrechts

Rechnungs- und Steuerdaten unterliegen einer siebenjährigen Aufbewahrungspflicht. Die Pflicht geht dem Löschanspruch vor, ein Löschantrag umfasst diese Daten nicht.

Das unveränderliche Audit-Log hält sicherheitsrelevante Vorgänge dauerhaft und unveränderlich. Diese Einträge sind vom Löschrecht ausgenommen (Art. 17 Abs. 3 DSGVO: Erfüllung rechtlicher Pflichten, Rechtsverteidigung). Es enthält bewusst wenig, aber darunter IP-Adressen, die als personenbezogene Daten behandelt werden.

Für die Praxis: Nimm beide Punkte in die Antwort auf Betroffenenanfragen auf. „Alles gelöscht" ist in diesen Fällen die falsche Auskunft.

Anträge nach DSGVO

Drei Vorgänge lassen sich im System auslösen, Admin-Rechte erforderlich:

Vorgang Artikel Ergebnis
Auskunft und Datenübertragbarkeit Art. 15, Art. 20 Export der Daten der betroffenen Person in maschinenlesbarer Form
Löschung Art. 17 Daten werden gelöscht oder anonymisiert, mit den beiden Ausnahmen oben
Einschränkung Art. 18 Daten werden markiert und nicht weiterverarbeitet, aber nicht gelöscht

Empfohlener Ablauf:

  1. Anfrage protokollieren, Eingangsdatum zählt für die Frist von einem Monat.
  2. Identität prüfen. Bei Beschäftigten in der Regel über das Personalwesen.
  3. Umfang klären: nur Chatverläufe? Auch Gerätedaten?
  4. Vorgang auslösen und Ergebnis dokumentieren.
  5. Antwort erteilen und dabei die gesetzlichen Ausnahmen benennen.

Wenn ein Beschäftigter das Unternehmen verlässt

  1. Gerät stilllegen oder neu registrieren, wenn es weitergegeben wird.
  2. Dashboard-Zugang unter Einstellungen → Team entziehen, weil es kein SSO gibt, endet er nicht automatisch mit dem Verzeichniskonto.
  3. Aufbewahrung der Chatverläufe nach eurer internen Richtlinie entscheiden.

Vertragsende

Nach Vertragsende werden Mandantendaten gemäß AVV zurückgegeben oder gelöscht. Ausgenommen bleiben die gesetzlich aufbewahrungspflichtigen Rechnungsdaten und das unveränderliche Audit-Log. Frist und Vorgehen stehen im AVV.

Eigene Löschroutine

Das System kennt keine automatische Löschung von Chatverläufen nach x Monaten. Wenn eure Richtlinie eine Frist vorgibt, braucht es dafür eine bewusste Routine, sprich den Support an, wenn du dabei Unterstützung brauchst.

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